Guten Tag!
Mein Ex-Schwager ist neu verheiratet, beide sind voll berufstätig, 3 Kinder aus der ersten Ehe. Frage: Kann ihr Verdienst bei der Unterhaltsleistung mit berücksichtigt werden?
Hallo,
ich wüsste gerne, was die neue Frau mit den gemeinsamen Kindern zu tun hat. Man könnte ggf. einen Selbstbehalt abziehen, falls er sonst nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.