Hallo zusammen,
ich bin einfacher Angestellte und brauche dringend Rat: Der Arbeitgeber zahlt regelmäßig zu wenig Lohn (Lohndumping). Über die GmbH wird irgendwann später das Insolvenzverfahren eröffnet. Über das Vermögen des Geschäftsführers ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet werden.
Frage 1: Stellt das Lohndumping eine unerlaubte Handlung dar? Welches Schutzgesetz würde euch da einfallen, insbesondere eines, was dem Arbeitnehmer hilft.
Frage 2: Kann man wegen der Forderung direkt gegen den Geschäftsführer vorgehen?
Dina.Din
Message postés64Date d'inscriptionDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 20156 Geändert am 5. März 2019 um 01:01
Guten Abend,
den Mindestlohn zu unterschreiten, wird mindestens mit einem Bußgeld bestraft und unter Umständen auch strafrechtlich verfolgt. Schau mal in diesen CCM-Artikel.
Frollo
Message postés40Date d'inscriptionFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 201627 Geändert am 5. März 2019 um 01:02
Hallo,
Frage 1 schon beantwortet, also zu Frage 2.
Man kann den Arbeitgeber direkt abmahnen. Ich würde die Zuhilfenahme eines Anwalts jedoch empfehlen, damit das Ganze auch richtig ausformuliert ist und keine Stolpersteine eingebaut werden.
Das geht aber nur (meiner Meinung nach, das müsstest du im Zweifelsfalle weiter recherchieren), wenn ein höherer Lohn im Vertrag festgehalten wird. Dann verletzt der Arbeitgeber nämlich seine Pflichten und darf abgemahnt werden.
Geändert am 17. April 2019 um 05:37
Danke