Onkel zahlt Schulden vom Neffen im Insolvenzverfahren

Theodor - Geändert am 9. Juni 2022 um 01:17
JamesKnis Beiträge 10 Mitglied seit Mittwoch Juni 29, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2023 - 30. Juni 2022 um 00:05
Zahlung vom Onkel an Gläubiger im "aktuellen" Insolvenzverfahren von Neffe Habenix.
Aktuell ist für Neffe Habenix das Insolvenzverfahren frisch eingeleitet.
Acht Gläubiger mit zusammen 50.000 Euro stehen auf der Liste bei Gericht.
Zwei Gläubiger haben Forderungen von zusammen 2.000 Euro. Das sind Kfz-Meister Wiesel und Edeltraud Nudel vom Dorf-Kaufmannsladen.

Habenix, Edeltraud und Herr Wiesel wohnen wie auch der Onkel Dagobert von Schuldner Habenix auf dem platten Lande. Bei einem Besuch im Kaufmannsladen trifft Onkel Dagobert auf den Kfz-Meister und kommt ins Gespräch. Dazu gesellt sich auch Kaufmannsfrau Edeltraud Wiesel.

Der Kfz-Meister, die Kaufmannsfrau und der Onkel kommen überein, dass der Onkel diese beiden Gläubiger befriedigt. Der Onkel zahlt den vereinbarten Betrag sofort in bar gegen "Quittung", auf der dann steht: "Bezahlt von Onkel Dagobert, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, damit sind die Forderungen gegen Neffe Habenix erledigt."

Fragen:
1. Darf Onkel Dagobert das einfach so tun? (Gläubigerbevorteilung?)
2. Es war mit dem Neffen Habenix vorher nicht besprochen. Hat das rechtliche Auswirkungen?
3. Nun bringt Onkel Dagobert die "Belege" zum Neffen und veranlasst den Neffen, diese
Belege an den Insolvenzverwalter/an das Gericht zu geben mit der Bitte, diese beiden Gläubiger von der Liste zu streichen.
4. Es waren acht Gläubiger, jetzt wären es nur noch sechs. Ist das so?

So weit stellen wir uns das vor.
Aber auf dem platten Lande geht es ja weiter.

5. Nun bekommen die anderen sechs Gläubiger das alles so mit. Die wissen, dass bei Neffe Habenix rein gar nichts zu holen ist. Dabei ist auch Bankdirektor Raffke, der im kleinen Laden von Kaufmannsfrau Edeltraud manchmal einkauft. Bei einem Einkauf kommt der Bankdirektor mit der Kaufmannsfrau so ins Plaudern und erfährt: Zwei Forderungen hat der "Onkel Dagobert" mal eben "erledigt". Dieser Bankdirektor kennt auch Onkel Dagobert und weiß, dass der Geld hat. Die Bank steht mit 10.000 Euro auf dem Zettel. Der Bankdirektor trifft nun zufällig den Onkel Dagobert und spricht ihn auf seine "gute Tat" an. Die beiden kommen ins Gespräch und einigen sich darauf, dass der Onkel nun aus seinem Vermögen 2.000 Euro an die Bank bezahlt und diese Sache auch vom Tisch ist. Wieder hat der Onkel das vorher nicht mit seinem Neffen besprochen.
5. a) Dürfen die beiden das so machen oder ist das wieder ggf. Gläubigerbevorteilung?
5. b) Würde damit auch diese Bank vom Zettel bei Gericht gestrichen?

1 Antwort

Hallo,

Onkel Dagobert hat ja Nerven. Nicht nur hat er tatsächlich Gläubigerbegünstigung begangen, die nach § 283c StGB strafbar ist, sondern er hat auch den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger nach § 294, Absatz 2 Insolvenzordnung verletzt, der da sagt:
"Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig."
Zumindest Bankdirektor Raffke sollte das eigentlich wissen, tut es vielleicht auch und reibt sich nun die Hände, weil er doppelt abkassieren kann.

Gruß vom CCM-Team
JamesKnis Beiträge 10 Mitglied seit Mittwoch Juni 29, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2023 2
30. Juni 2022 um 00:05
Hätte Dagobert das Geld den beiden Gläubigern geschenkt, weil diese ihm leid taten und die Forderung beim Insolvenzverwalter
Wären nicht gestrichen- weil beim Neffen sowieso nichts zu holen ist, wäre alles iO? Keine Schenkungssteuer wegen Geringfügigkeit .
so geht es , oder?