Frollo
Message postés40Date d'inscriptionFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 201627 21. Januar 2016 um 12:33
Hallo,
ja, eine dreimonatige Kündigungsfrist ist absolut üblich. Ihr könnt natürlich sofort aus der Wohnung "ausziehen" - bzw. die Wohnung leerräumen. Aber Miete zahlen müsst ihr noch bis Ende März.
Ein ganz penibler Vermieter hätte heute wahrscheinlich sogar noch einen Monat raufschlagen können - weil ihr die Wohnung wahrscheinlich nicht gleich am 1. gekündigt habt.
Palulah
Message postés17Date d'inscriptionDonnerstag Januar 28, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 20165 28. Januar 2016 um 10:33
Hey Nelly,
mein Beileit. :( Das Sonderkündigungsrecht beträgt tatsächlich 3 Monate. Dem Gesetzgeber ist es egal ob der Mensch gestorben ist oder nicht. Schneller kommt ihr da nicht raus. Hoffentlich müsst ihr nicht auch noch ausstehende Mieten zahlen ...