Kündigung der Wohnung bei Sterbefall

Gelöst
Schokoladentraum Message postés 1 Date d'inscription Donnerstag Januar 14, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 14, 2016 - 14. Januar 2016 um 11:20
Silke Grasreiner Message postés 3290 Date d'inscription Samstag April 2, 2016 Status Administrator Zuletzt online: März 15, 2023 - 13. September 2018 um 07:03
Hallo,

mein Vater ist am 1.1.16 verstorben.
Nun haben wir die Wohnung gekündigt - als Kündigungsdatum wird der 31.03.16 aufgeführt.

Müssen wir das akzeptieren oder können wir zu sofort raus?

Es wäre super wenn uns jmd. weiterhelfen könnte.

Lieben Dank
Nelly

3 Antworten

Frollo Message postés 40 Date d'inscription Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
21. Januar 2016 um 12:33
Hallo,

ja, eine dreimonatige Kündigungsfrist ist absolut üblich. Ihr könnt natürlich sofort aus der Wohnung "ausziehen" - bzw. die Wohnung leerräumen. Aber Miete zahlen müsst ihr noch bis Ende März.

Ein ganz penibler Vermieter hätte heute wahrscheinlich sogar noch einen Monat raufschlagen können - weil ihr die Wohnung wahrscheinlich nicht gleich am 1. gekündigt habt.

Gruß,
Frollo
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Palulah Message postés 17 Date d'inscription Donnerstag Januar 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 5
28. Januar 2016 um 10:33
Hey Nelly,
mein Beileit. :( Das Sonderkündigungsrecht beträgt tatsächlich 3 Monate. Dem Gesetzgeber ist es egal ob der Mensch gestorben ist oder nicht. Schneller kommt ihr da nicht raus. Hoffentlich müsst ihr nicht auch noch ausstehende Mieten zahlen ...
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Silke Grasreiner Message postés 3290 Date d'inscription Samstag April 2, 2016 Status Administrator Zuletzt online: März 15, 2023 835
13. September 2018 um 07:03
Hallo,

die Kündigungsfrist nach Todesfall des Mieters können Sie auch hier nachlesen.

Gruß vom CCM-Team
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