Guten Tag,
Müssen Nachweise über den Tod von Gefallenen im 2. Weltkrieg, ausgestellt durch die Deutsche Dienststelle WASt (Schriftsatz kan per PN angfordert werden) von einem Notar, für einen Erbscheinantrag, anerkannt werden, oder Kann (muss) er willkürlich die original Sterbeurkunden verlangen?
Dies wären die einzigen Dokumente, die noch fehlen, sind zwar beantragt, jedoch sind Sie überhaupt notwendig?