Ein Mieter ist nicht berechtigt eine Kamera mit Videoaufzeichnung zu montieren wenn es sich um einen öffentlichen Eingang handelt. Innerhalb seiner vier Wände darf der Mieter seine private Wohnungstür per Video überwachen und auch aufzeichnen. Zugelassen sind hingegen Überwachungen, die lediglich ein Bild auf einen Monitor liefern aber keine Bilder aufzeichnen können, was in etwa einem modernen „Türspion“ entspricht, die es auch als Türspion Überwachungskamera gibt.
Gibt dazu auch noch ein paar Fallbeispiele mit Gerichtsurteilen:
www.ueberwachungskamera-tests.com/darf-ich-als-mieter-eine-ueberwachungskamera-anbringen/#Fallbeispiele_und_Gerichtsurteile