Darf ich als Mieter eine Kamera an meiner Tür anbringen?

Gelöst
MrKeller Message postés 3 Date d'inscription Sonntag Juli 24, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 24, 2016 - 24. Juli 2016 um 17:39
Frasole Message postés 27 Date d'inscription Dienstag April 19, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 17, 2017 - 26. Juli 2016 um 12:09
Guten Tag,
Darf ich als Mieter eine Kamera an meiner Tür anbringen?

2 Antworten

MatzeLemann Message postés 3 Date d'inscription Sonntag Juli 24, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 24, 2016 3
Geändert am 11. September 2018 um 04:10
Ein Mieter ist nicht berechtigt eine Kamera mit Videoaufzeichnung zu montieren wenn es sich um einen öffentlichen Eingang handelt. Innerhalb seiner vier Wände darf der Mieter seine private Wohnungstür per Video überwachen und auch aufzeichnen. Zugelassen sind hingegen Überwachungen, die lediglich ein Bild auf einen Monitor liefern aber keine Bilder aufzeichnen können, was in etwa einem modernen „Türspion“ entspricht, die es auch als Türspion Überwachungskamera gibt.

Gibt dazu auch noch ein paar Fallbeispiele mit Gerichtsurteilen:
www.ueberwachungskamera-tests.com/darf-ich-als-mieter-eine-ueberwachungskamera-anbringen/#Fallbeispiele_und_Gerichtsurteile


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Frasole Message postés 27 Date d'inscription Dienstag April 19, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 17, 2017 4
26. Juli 2016 um 12:09
Ganz genau. Videoaufzeichnungen darf man nur von seinem eigenen Grund und Boden machen.
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