Unterhaltszahlungen bis Master oder Bachelor?

d.sisic Beiträge 120 Mitglied seit Sonntag 1 Dezember 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 22 Mai 2018 - 6 Okt 2016 à 13:30
keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag 12 Januar 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 27 September 2017 - 12 Dez 2016 à 15:36
Ein Elternteil (bzw. beide) ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bis zu einer beendeten Berufsausbildung. Heißt das nur bis zum Bachelor oder auch bis zum Master?

5 Antworten

MaikeL. Beiträge 11 Mitglied seit Dienstag 4 Oktober 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 6 September 2017 4
7 Okt 2016 à 09:41
Also, wenn ich mich nicht ganz irre, dann gilt die Unterhaltspflicht für die Dauer des gesamten Studiums. Davon ausgeschlossen ist aber wohl eine Promotion, falls du die anstreben solltest ;)
Um ganz sicherzugehen, würde ich mal bei der Studienberatung nachfragen. Die wissen da sicher am besten Bescheid!
d.sisic Beiträge 120 Mitglied seit Sonntag 1 Dezember 2013 Status Mitglied Zuletzt online: 22 Mai 2018 11
17 Okt 2016 à 14:43
Cool, danke für die Antwort.
Feierabendbier Beiträge 54 Mitglied seit Donnerstag 15 September 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 8 Februar 2017 56
28 Okt 2016 à 09:54
Hallo, etwas spät, aber vielleicht liest du es ja noch. Die Unterhaltspflicht besteht auch noch für den unmittelbar nachfolgenden und den auf den Bachelor aufbauenden Master.
hirnjogger Beiträge 60 Mitglied seit Montag 20 April 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 10 Juli 2018 1
28 Okt 2016 à 11:14
Ich glaube, nur Bachelor, leider.
Andre120581 Beiträge 83 Mitglied seit Donnerstag 21 Mai 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 6 September 2018
28 Okt 2016 à 17:36
Ist das nicht vom Alter des Kindes abhängig?
Wir hatten in unserer Familie das gleiche Problem, wie lange der Unterhalt unseres Ältesten zu zahlen ist. Meine Frau und ich haben uns dann darauf verständigt, den Masterstudiengang zu zahlen. Wenn bei euch nicht der volle Betrag gezahlt werden kann, kann doch BAföG beantragt werden.
keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag 12 Januar 2016 Status Mitglied Zuletzt online: 27 September 2017 20
12 Dez 2016 à 15:36
Ist das nicht auch altersabhängig? Ich meine, das auch mal gelesen zu haben. Ein paar der aufgezählten Sachen sind aber auch ein wenig merkwürdig. "Wenn sich die erste Berufsausbildung als ungeeignet herausstellt." Das ist ja der Freibrief dafür, ein blödsinniges Studium anzufangen und abzuchillen.