d.sisic
Beiträge120Mitglied seitSonntag 1 Dezember 2013StatusMitgliedZuletzt online:22 Mai 2018
-
6 Okt 2016 à 13:30
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag 12 Januar 2016StatusMitgliedZuletzt online:27 September 2017
-
12 Dez 2016 à 15:36
Ein Elternteil (bzw. beide) ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bis zu einer beendeten Berufsausbildung. Heißt das nur bis zum Bachelor oder auch bis zum Master?
MaikeL.
Beiträge11Mitglied seitDienstag 4 Oktober 2016StatusMitgliedZuletzt online: 6 September 20174 7 Okt 2016 à 09:41
Also, wenn ich mich nicht ganz irre, dann gilt die Unterhaltspflicht für die Dauer des gesamten Studiums. Davon ausgeschlossen ist aber wohl eine Promotion, falls du die anstreben solltest ;)
Um ganz sicherzugehen, würde ich mal bei der Studienberatung nachfragen. Die wissen da sicher am besten Bescheid!
d.sisic
Beiträge120Mitglied seitSonntag 1 Dezember 2013StatusMitgliedZuletzt online:22 Mai 201811 17 Okt 2016 à 14:43
Cool, danke für die Antwort.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag 15 September 2016StatusMitgliedZuletzt online: 8 Februar 201756 28 Okt 2016 à 09:54
Hallo, etwas spät, aber vielleicht liest du es ja noch. Die Unterhaltspflicht besteht auch noch für den unmittelbar nachfolgenden und den auf den Bachelor aufbauenden Master.
Wir hatten in unserer Familie das gleiche Problem, wie lange der Unterhalt unseres Ältesten zu zahlen ist. Meine Frau und ich haben uns dann darauf verständigt, den Masterstudiengang zu zahlen. Wenn bei euch nicht der volle Betrag gezahlt werden kann, kann doch BAföG beantragt werden.
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag 12 Januar 2016StatusMitgliedZuletzt online:27 September 201720 12 Dez 2016 à 15:36
Ist das nicht auch altersabhängig? Ich meine, das auch mal gelesen zu haben. Ein paar der aufgezählten Sachen sind aber auch ein wenig merkwürdig. "Wenn sich die erste Berufsausbildung als ungeeignet herausstellt." Das ist ja der Freibrief dafür, ein blödsinniges Studium anzufangen und abzuchillen.
17 Okt 2016 à 14:43
28 Okt 2016 à 09:54