Mängel an der Wohnung: Miete selbst mindern?

LukasBo1 Beiträge 41 Mitglied seit Sonntag Oktober 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2020 - Geändert am 31. August 2018 um 04:26
Butterbub Beiträge 24 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 29, 2017 - 23. Januar 2017 um 16:07
Hallo,

wir haben einige, für uns sehr schwerwiegende Mängel an unserer Wohnung feststellen können, können wir nun einfach nach unseren Ermessen die Miete mindern oder würdet ihr da erstmal einen Anwalt drüber schauen lassen?

4 Antworten

Butterbub Beiträge 24 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 29, 2017 4
30. November 2016 um 16:13
generell: Ja. viele wissen von dem Recht nicht und machen davon keinen Gebrauch, obwohl sie ein Anrecht darauf hätten.
Andererseits müsst ihr aufpassen, dass kein Eigenverschulden an den Mängeln vorliegt. Bei Schimmel ist es zum Beispiel schwer nachzuweisen, dass man nicht selber einfach falsch gelüftet hat.
Wenn es euer eigenes Verschulden ist, ihr aber die Miete mindert, dann hat der Vermieter das Recht euch zu kündigen.
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LukasBo1 Beiträge 41 Mitglied seit Sonntag Oktober 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2020
Geändert am 31. August 2018 um 04:27
Hallo Lukas,

welche Mängel hast du den genau und kannst du möglicherweise mal Fotos davon machen?
Ich weiß, dass man selbst einen gewissen Teil bei Mängeln abziehen kann, aber das ist immer sehr unsicher, da am Ende der Mieter natürlich das Geld einklagen kann und dann noch mehr Kosten für dich enstehen würden, am besten wäre es, wenn du dich einfach von einem Anwalt dahingehend beraten lassen würdest.
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keinohrkuh Beiträge 162 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
12. Dezember 2016 um 15:40
In erster Linie müssen die Mängel richtig gut dokumentiert werden. Waren die beim Einzug schon? Was steht im Mietvertrag? Und so weiter.
Damit am besten zum Vermieter gehen. Reagiert er darauf nicht, habt ihr das Recht zur Selbstvornahme und reicht ihm die Kosten weiter. Zahlt er nicht, ab zum Anwalt.
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Butterbub Beiträge 24 Mitglied seit Dienstag August 16, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 29, 2017 4
23. Januar 2017 um 16:07
Hast du es probiert Lukas?
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