W202
Beiträge2Mitglied seitFreitag Januar 5, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 11, 2018
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5. Januar 2018 um 18:49
W202
Beiträge2Mitglied seitFreitag Januar 5, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 11, 2018
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11. April 2018 um 12:48
Wir haben Gütertrennung. Wie verhält es sich im Erbfall, wenn ich meine Frau als Alleinerbin einsetze und die Tochter auf den Pflichtteil setze? Stehen meiner Frau die gleichen Freibeträge zu, wie wenn keine Gütertrennung wäre? Ist es richtig, dass die Tochter dann 25% erhält und meine Frau 75%? Wie hoch sind in diesem Fall die Freibeträge? Vorauszusetzen ist, dass das Testament gültig ist.
Kann mir bitte jemand erschöpfend Auskunft geben?
Danke
Rechtsfuchs
Beiträge4Mitglied seitDienstag Januar 17, 2017StatusMitgliedZuletzt online:März 25, 20206 11. April 2018 um 12:22
Wird die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt, bekommt sie auch 100 Prozent vom Nachlass. Ihr persönlicher Freibetrag beträgt 500.000 Euro, ggf. plus Versorgungsbeitrag. Wenn die Tochter ihren Pflichtteil geltend macht, hat sie dafür einen eigenen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Die Ehefrau kann den geltend gemachten Pflichtteil ihrerseits steuermindernd geltend machen.
Zur gesetzlichen Erbfolge bei Gütertrennung finden Sie auch hier etwas.
W202
Beiträge2Mitglied seitFreitag Januar 5, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 11, 2018 11. April 2018 um 12:48
Vielen Dank für die Information.
Können sie mir evtl. auch sagen, wie z.B. Immobilien und Grundstücke vom Wert her angesetzt werden? Welche Kriterien sind da anzusetzen, um die Pflichtteilansprüche abzugelten.
Danke
11. April 2018 um 12:48
Können sie mir evtl. auch sagen, wie z.B. Immobilien und Grundstücke vom Wert her angesetzt werden? Welche Kriterien sind da anzusetzen, um die Pflichtteilansprüche abzugelten.
Danke