Kamyk
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Geändert am 4. Februar 2019 um 04:49
Silke Grasreiner
Message postés3280Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Januar 12, 2023
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4. Februar 2019 um 05:39
Könnte mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass eine Witwe das Konto ihres verstorbenen Mannes persönlich auflösen muss? Es handelt sich um meine 70-jährige Großmutter, die jetzt im Ausland wohnt. Die Sparkasse behauptet, sie müsse persönlich erscheinen, was jedoch für sie praktisch unmöglich ist.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Silke Grasreiner
Message postés3280Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Januar 12, 2023830 Geändert am 4. Februar 2019 um 05:40
Hallo,
in diesem CCM-Artikel erfahren Sie, wer ein Konto im Todesfall auflösen kann. Gibt es im Inland keinen weiteren berechtigten Erben als die Witwe, kommt diese wohl nicht umhin, sich einen Anwalt mit Schwerpunkt internationales Erbrecht zu nehmen, um die mit dem Konto verbundenen Formalitäten abzuwickeln, die bei im Ausland ansässigen Erben auch in steuerlicher Hinsicht komplizierter und langwieriger sind.