LanderBerge
Beiträge1Mitglied seitSonntag 20 Juni 2010StatusMitgliedZuletzt online:20 Juni 2010
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20 Jun 2010 à 18:49
Leser
Beiträge1Mitglied seitSonntag 20 Juni 2010StatusMitgliedZuletzt online:20 Juni 2010
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20 Jun 2010 à 18:54
Hallo
Mein Exfreund und ich haben einen 3 Jährigen Sohn und das gemeinsame Sorgerecht. Er lebt bei mir und ich möchte dassdas so bleibt. Nun hat mir das Jugendamt gesagt das man dem Vater nicht einfach so das Sorgerecht enzihen kann hat mir aber vorgeschlagen das ich tortz des geiensamen Sorgerechts das Aufentheltsbestimmungsrecht bekommen kann und zwar alleine
Leser
Beiträge1Mitglied seitSonntag 20 Juni 2010StatusMitgliedZuletzt online:20 Juni 2010 20 Jun 2010 à 18:54
Ja das geht wirklich. Hab das selbst so gehandhabt. Man muß halt vor Gerricht. Wenn beide damit einverstanden sind mach der Richter das ohne Probleme. Wenn nicht brauchste halt nen guten Grund. Aber da das Kind bei dir leibt drüfte es ja kein Problem sein.