manu94878
Beiträge1Mitglied seitDienstag 19 Juni 2018StatusMitgliedZuletzt online:19 Juni 2018
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19 Jun 2018 à 12:44
Dreisatz
Beiträge31Mitglied seitDienstag 13 März 2018StatusMitgliedZuletzt online:29 Juni 2018
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29 Jun 2018 à 07:37
Hallo zusammen,
Da ich aus Gründen meiner familiären Situation mich gezwungen fühle meinen Pflichtteil des Erbes einzufordern, habe ich folgende Fragen und würde mich sehr über Ihre Hilfe freuen.
Mein Vater ist am 18.08.2016 verstorben und hat meine Mutter als nächste Nacherbin in das Testament eingetragen.
Ich habe einen Bruder und sowohl er als auch stehen im Testament als Nacherben meiner Eltern.(Nicht enterbt)
Ich weiß auch seit dem 18.08.2016 von dem Tod meines Vaters bescheid. Meine Eltern waren verheiratet mit Gütertrennung. Nun habe ich folgende Fragen:
1. Habe ich einen Anspruch auf den Pflichtteil? Wenn ja, bis wann?
2. Welcher Prozentsatz des ursprünglichen gesetzlichen Erbes steht mir zu?
3. Wie ist das mit der Pflichtteilergänzung? Mein Vater hatte meiner Mutter kurz vor dem Tod noch eine Wohnung geschenkt.
Ich habe bereits versucht mich über diverse Foren selbst zu informieren, doch bekam unterschiedliche Ergebnisse.
Hohness
Beiträge13Mitglied seitFreitag 15 Juni 2018StatusMitgliedZuletzt online:28 August 20187 27 Jun 2018 à 18:16
Ja, du hast einen Anspruch, wenn du nicht enterbt wurdest, und ich glaube du hast 3 Jahre den in Anspruch zu nehmen.
Die Frau als Haupterbin bekommt denke ich 1/3 und der Rest wird fair zwischen den Kindern aufgeteilt.
Bezüglich der Ergänzung könntest du gute Chancen haben, so wie du es beschreibst, das solltest du aber mit einem Anwalt vor Ort besprechen. bzgl der Details.
Dreisatz
Beiträge31Mitglied seitDienstag 13 März 2018StatusMitgliedZuletzt online:29 Juni 20184 29 Jun 2018 à 07:37
29 Jun 2018 à 07:37