Ex-Frau im Testament explizit ausgrenzen

Gelöst
Euphrasia* Beiträge 74 Mitglied seit Dienstag Juni 27, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 9, 2019 - Geändert am 3. August 2018 um 02:58
Steffinski Beiträge 138 Mitglied seit Mittwoch Juli 22, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 - 8. August 2018 um 14:38
Hallo. Eine (aus Laiensicht) etwas knifflige Frage bei der Testamentgestaltung:
Angenommen Person A (Testamentverfasser) war eine zeitlang mit Person B verheiratet. Mit Person B hat er zwei gemeinsame Kinder. Die Kinder sollen im Erbe berücksichtigt werden. Jedoch soll verhindert werden, dass die Exfrau von dem Erbteil profitiert.
Nun hat eines der Kinder aber noch keine eigenen Kinder. Das heißt, die Mutter hätte im Falle des Todes des Erben ein Pflichtteilrecht und würde ggf. so doch Zugriff auf den Erbteil haben. Das soll aber in jedem Fall vermieden werden. Gibt es die Möglichkeit, im Testament festzuhalten, an wen das Erbe im Todesfall des ersten Erben übergeht.

2 Antworten

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1. August 2018 um 19:38
Hallo,

ich nehme an, Person A und B sind rechtskräftig geschieden, denn nur dann ist das direkte Ehegattenerbrecht ausgeschlossen.

Im Fall des Todes der erbberechtigten gemeinsamen Kinder, hat die Mutter in jedem Fall ein Recht auf das Vermögen der Kinder. Um zu verhindern, dass sie dann auch das Vermögen des geschiedenen Ehemannes bekommt, kann dieser im Testament einen Nacherben für die Kinder einsetzen. Falls die Kinder noch minderjährig sind, sollte er außerdem die Vermögenssorge durch den Ex-Partner für diesen Erbteil aussschließen.

Gruß vom CCM-Team
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Steffinski Beiträge 138 Mitglied seit Mittwoch Juli 22, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 5
Geändert am 3. August 2018 um 02:54
Hallo,

die Regelung über die Bestimmung eines Nacherben scheint mir in dem Fall die beste. Allerdings ist das ein sehr komplexes Thema und ich bezweifle, dass du das ohne professionelle Hilfe so im Testament festhalten kannst.
Meine Oma hatte im Testament auch eine Regelung, in dem sie ihre Tochter (also meine Tante) als Vorerbin und die Enkel als Nacherben eingesetzt hat, weil sie (leider) den Schwiegersohn geradezu gehasst hat.
Allerdings hat sie sich dazu einen Anwalt gesucht. Das hat auch den Vorteil, dass das Testament dann sicher verwahrt wird. Wenn man es zuhause im Schrank aufbewahrt, kann es auf "mysteriöse Weise" schon mal verschwinden. Man hört ja die kuriosesten Geaschichten.
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Steffinski Beiträge 138 Mitglied seit Mittwoch Juli 22, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 5
Geändert am 9. August 2018 um 00:45
Also falls du einen guten Anwalt für Erbrecht suchst, kann ich dir Herrn Glaab in München empfehlen
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