Kann ich aussergewoehnliche Belastungen (hier: Neuanschaffungen 2015 nach Wohnungsbrand 2013) noch 2 Jahre nach dem Wohnungsbrand als Verlust geltend machen?
Da ich die genaue Situation nicht kenne, solltest du am Besten mal einen Steuerberater aufsuchen. Er kann da bessere Antworten geben. Ansonsten kannst du mal bei deinem Finanzamt anrufen. Meistens können die dir das auch sagen.