Geburtsortspinzip für die 80er?

Sveny Beiträge 3 Mitglied seit Montag August 6, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: August 7, 2018 - Geändert am 7. August 2018 um 03:37
 Gesperrt profil - 7. August 2018 um 07:16
Hallo Zusammen,
ich heisse Sven Bahaba, geboren in Nürnberg im Jahr 1988. Das letzte mal in DE gewesen war ich mit ungefähr 12, habe aber das Land mit 3 verlassen. Nun wünschte ich mir gerne eine Rückkehr oder Einbürgerung (wenn es nicht ein zu schöner Traum wäre) und bräuchte diesbezüglich Infos. Die Deutsche Sprache behersche ich, so wie auch die Kultur; über 8 jahre haben meine Eltern dort studiert und gearbeitet, nur kann ich es nicht beweisen da sie nicht mehr unter uns sind... so alles was ich habe ist mein Geburtsurkunde... Eins noch, ich lebe und arbeite in Marokko bin aber Zentral Afrikaner... Nicht so einfach... was kann mir mein Geburtsort bringen? sogar mit eine Unbefristete Aufenthaltgenehmiegung wäre ich zufrieden :)
Danke für die Auskünfte.

1 Antwort

Gesperrt profil
7. August 2018 um 03:37
Hallo,

das Geburtsortsprinzip gilt in Deutschland erst seit 1. Januar 2000.

Die Bedingungen für ein Recht auf Wiederkehr stehen in der Antwort auf diese Frage. Ansonsten können Sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, für die Sie einen Grund brauchen.

Eine Einbürgerung ist erst möglich, wenn Sie schon dauerhaft Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Gruß vom CCM-Team
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Sveny Beiträge 3 Mitglied seit Montag August 6, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: August 7, 2018
7. August 2018 um 04:18
Recht herzlichen Dank für die nette und Respektvolle Antwort. Um erhlich zu sein, hatte ich mich schon auf Beleidigungen vorbereitet (oder etwas in der Art). Sie haben mir schon viel weiter geholfen. Nun was das befristete Aufenthalt angeht, wie LANG maximal könnte Er sein? lânger als ein "Tourismous" Visum? (3 Monate)? ansonsten ergibt es keinen Sinn da es mir nicht "besonderes ermöglicht oder irgendein Vorteil. Auf eine neue nette Antwort würde ich mich auf jeden Fall freuen. Grüsse, Sven.
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Das kommt auf den Grund Ihres Aufenthalts und auf Ihre Qualifikation an, falls Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Wenn Sie Akademiker sind, können Sie die Blaue Karte EU erhalten, die bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis höchstens vier Jahre beträgt und bei der die Chancen auf Verlängerung und Daueraufenthalt im Anschluss sehr hoch sind. Bedenken Sie, dass Sie dafür aber schon einen bestehenden Arbeitsvertrag vorweisen müssen.

Um Ihre individuellen Möglichkeiten genauer einzuschätzen, müsste man mehr Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Aufenthaltsgrund haben. Am besten informieren Sie sich erstmal im Internet über die verschiedenen möglichen Aufenthaltsgründe sowie die dafür geltenden Bedingungen, dann sehen Sie ja schon, ob das Ihrem Profil und Ihren Wünschen entspricht.

Auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden Sie wohl am ehesten fündig, zum Beispiel hier.
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Sveny Beiträge 3 Mitglied seit Montag August 6, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: August 7, 2018
7. August 2018 um 05:59
Noch ein mal: herzlichen Dank für alles. Nette Grüsse.
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Gesperrt profil
7. August 2018 um 07:16
Gerne. Viel Erfolg!
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