Hallo,
die Bedingungen für ein Recht auf Wiederkehr stehen in der Antwort auf diese Frage. Ansonsten können Sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, für die Sie einen Grund brauchen.
Eine Einbürgerung ist erst möglich, wenn Sie schon dauerhaft Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen