Weiterleitung von Ware an rechtmäßigen Empfänger rechtens?

Muriel_3009 Beiträge 1 Mitglied seit Samstag Februar 9, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 9, 2019 - 9. Februar 2019 um 17:13
Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019 - 20. Februar 2019 um 10:15
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Amazon einen Drucker bestellt und vorab bezahlt, eine Sendungsbestätigung mit einer Sendungsnummer erhalten und am angekündigten Lieferdatum ein Paket erhalten. Im Paket war jedoch eine Playstation und eine Rechnung für eben diese PS, ausgestellt auf eine Fr. S., bestellt und bezahlt am gleichen Tag, wie ich meinen Drucker bestellt hatte (selber Händler). Den Händler konnte ich weder telefonisch erreichen, noch reagierte er auf Mails.
Ich konnte besagte Fr. S. online ausfindig machen und habe sie kontaktiert. Auf Anfrage, ob sie etwas bei Amazon bestellt habe, gab sie an, eine PS bestellt und bereits bezahlt zu haben, sie nannte mir den korrekten Preis. Ich habe das erhaltene Paket daraufhin an sie weitergeschickt, natürlich mit Nachweis und Sendungsnummer, die Ware wurde zugestellt, sie hat mir den Erhalt bestätigt. Noch im Glauben, der Händler habe einfach nur die Paketaufkleber vertauscht, habe ich sie gebeten, den Drucker bei Erhalt an mich weiterzuleiten. Zwei Tage nach Erhalt des Pakets habe ich eben diesen Drucker zu Weihnachten geschenkt bekommen und meine Bestellung widerrufen. Der Händler wollte jedoch den Kaufpreis nicht erstatten, vorab sollte ich den Drucker zurückschicken (den ich nie erhalten habe). Frau S. gibt an, den Drucker nicht erhalten zu haben. Der Händler kann keine Aussage darüber treffen, was er an Frau S. verschickt hat, er vermutet eventuell sogar noch einmal eine zweite Playstation.
Über die Amazon A-Z- Garantie habe ich schließlich doch die Erstattung des Kaufpreises des Druckers erwirken können. Der Händler verlangt nun von mir die Bezahlung der Playstation, ansonsten würde er die Angelegenheit einem Inkassobüro übergeben.
Wie stellt sich diese Angelegenheit rechtlich dar?

Mit herzlichem Dank für hilfreiche Antworten. :)

2 Antworten

Gesperrt profil
12. Februar 2019 um 02:34
Hallo,

ein paar Nachfragen, bitte: War das Paket außen an Sie adressiert und nur die Rechnung im Inneren lautete auf Frau S.?

Sie haben doch den Nachweis, dass Sie die PlayStation an die Dame weitergeleitet haben. Und Sie selbst haben niemals eine PlayStation bestellt. Worauf will sich der Händler hier stützen, um von Ihnen den Preis für eine PlayStation zu verlangen?

Nicht einmal das Paket selbst (vorausgesetzt, es war an Sie adressiert) ist de facto ein Beweis für die Lieferung einer PlayStation, denn der Händler kann ja nach eigener Aussage nicht einmal nachvollziehen und damit beweisen, welchen Inhalt er an wen tatsächlich verschickt. Wie könnte er dann belegen, dass in Ihrem Paket überhaupt eine PlayStation enthalten war?

Gruß vom CCM-Team
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Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Antwort!

Auf dem Paket aussen war ein Paketaufkleber mit meinem Namen und meiner Adresse, sonst hätte ich es nicht geöffnet. Im Paket die Playstation und eine Rechnung, ausgestellt auf diese Frau S..
Aufgrund des Namens auf der Rechnung mit ihrer Adresse konnte ich sie online ausfindig machen und kontaktieren. Nachdem ihre Angaben zur Bestellung (was, zu welchem Preis, wann bestellt, wieviel bezahlt) mit dem Inhalt des Pakets und der Rechnung übereinstimmten, habe ich das Paket wieder verschlossen und am gleichen Tag an diese Frau S.weitergesendet (mit Nachweis und Sendungsnummer). Die Zustellung konnte ich über die Sendungsnummer verfolgen, sie hat mir den Empfang per WhatsApp bestätigt.
Der Händler weiß deshalb, was in meinem Paket war, weil ich natürlich versucht habe, ihn zu kontaktieren, per Telefon und mehrfach per Mail. In diesen Mails steht, was und für welchen eigentlichen Empfänger ich eine Lieferung erhalten habe und die Frage, wo denn bitte mein Drucker hingeliefert worden ist. Von ihm kam aber 10 Tage keine Reaktion (Lieferung 22.12.18, Anruf des Händlers 03.01.2019).
Ich bin davon ausgegangen, dass der Händler zwei Pakete vor sich stehen hatte, einmal meinen Drucker und einmal eine Playstation (war beides am gleichen Tag bestellt worden), die Pakete bereits verschlossen waren und er einfach nur die Paketaufkleber verwechselt hat und mein Drucker nun bei Frau S. landet. Dem war aber nicht so, sie sagt, sie habe keinen Drucker erhalten und auch keine zweite Playstation.
Der Händler beharrt nun darauf, ich hätte die Falschlieferung an ihn zurückschicken müssen. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass bezahlte Ware dem Käufer gehört und habe die Playstation deshalb an den rechtmäßigen Besitzer gesandt.
Ich bin sehr gespannt, was da jetzt noch kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Muriel
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Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019 3
20. Februar 2019 um 10:15
Ich würde mal versuchen herauszufinden ob der Händler und Frau S. in irgendeiner Beziehung zueinander stecken. Möglicherweise im Impressum, sofern es das gibt, nachschauen.
Im Grunde müsste der Händler ja froh sein, dass sie so ehrlich waren. Er will jetzt aus seinem Fehler einen Vorteil ziehen. Solang man alles schriftlich hat, wird es jetzt bis auf die Zeit, die dafür draufgeht, nicht viele Konsequenzen geben.
Sie haben nichts behalten was ihnen nicht gehört, dafür aber den Drucker nicht bekommen, der ihnen zusteht.
Ich würde vielleicht den Paketdienst einschalten und nachfragen wo das Paket (mit Drucker) ist.
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