Woody76
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Geändert am 11. März 2019 um 19:13
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023
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11. März 2019 um 19:28
Kann man in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall eine Ersatzperson benennen, falls der Beschenkte vor dem Schenker sterben sollte?
Beispiel: Die beschenkte Person A bekommt die Immobilie nach dem Tod des Schenkers. Sollte aber die beschenkte Person A vor dem Schenker verstorben sein, so bekommt Schenker B die Immobilie. Würde das gehen?
Oder könnte man auch schreiben, dass der Beschenkte auch bei Vorversterben des Schenkers die Immobilie bekommt und somit die gesetzliche Erbfolge des vorverstorbenen Beschenkten greift?
Silke Grasreiner
Message postés3290Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 15, 2023835 11. März 2019 um 19:28
Hallo,
ja, Sie können eine Ersatzperson benennen.
Die zweite Frage ist unverständlich. Sie schrieben "dass der Beschenkte auch bei Vorversterben des Schenkers die Immobilie bekommt und somit die gesetzliche Erbfolge des vorverstorbenen Beschenkten greift?, aber Sie meinen sicher "bei Vorversterben des BESCHENKTEN", so dass bei DESSEN Tod DESSEN gesetzliche Erben erben würden, oder?
Auch das ist so, denn die Schenkung kann durch die Erben des Schenkers kaum widerrufen bzw. rückgängig gemacht werden. Anspruch auf die Schenkung haben dann also die Erben des Beschenkten.
Achtung: Zu ihrer Wirksamkeit muss die Schenkungsvereinbarung auf den Todesfall die gleiche Form haben wie das Testament. Der Vertrag sollte vom Notar unter Anwesenheit von Schenker und Beschenktem aufgesetzt werden.