nein, grundsätzlich ist der gemeinsame Wille nach dem Tod des ersten Ehegatten für den zweiten, überlebenden Ehegatten bindend.
Eine Anfechtung wäre allerdings möglich, wenn es formale Gründe gibt oder wenn der länger lebende Ehegatte noch einmal geheiratet hat und/oder weitere Kinder gezeugt oder adoptiert hat.
13. März 2019 um 09:25