Vertretung meiner Mutter, obwohl Sie noch mündig ist?

marine7819 Beiträge 2 Mitglied seit Mittwoch Mai 22, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 24, 2019 - Geändert am 23. Mai 2019 um 00:51
 marine7819 - 28. Mai 2019 um 03:19
Es ist ein wenig schwierig, dies einfach zu erklären. Ich versuche es mal kurz zu halten:
Wir sind vier Geschwister, die unsere Mutti (80 Jahre) unterstützen müssten! Aber leider hat meine Mutter unbewusst alles meiner älteren Schwester übertragen. Dies habe ich mitbekommen, als ich von der Krankenkasse eine Unterstützung erhalten wollte für meine Mutter, um ihr eine Wohnung altersgerecht vom Vermieter herzustellen zu lassen, was die Krankenkasse auch anstandslos bezahlen würde. Es spricht auch nichts dagegen, da es viele Kanten und Erhöhungen in dieser Wohnung gibt, die meine Mutter nicht mehr so bewältigen kann. Nun kommt erschwerend dazu, dass meine Mutter nicht mehr so genau mitbekommt, was Sie so unterschreibt.
Nun gab mir die Krankenkasse zu verstehen, dass das nur meine Schwester beantragen dürfte. Leider kann ich mit meiner Schwester nicht darüber sprechen. Sie hat auch den Zugang zum Konto meiner Mutter. Vor kurzem ist meine Mutter in eine eigene Wohnung gezogen und bräuchte außer der Unterstützung des Pflegedienstes auch noch unsere Unterstützung der anderen Kinder (3).
Meine Mutter hat den Pflegegrad 2, was Sie berechtigt, sich ihre jetzige Wohnung umbauen zu lassen, was auch die Krankenkasse übernehmen würde.
Meine Frage ist: Was können wir Geschwister machen, um gleichberechtigt meine Mutter zu betreuen, und ihr noch ein so lebenswertes Leben wie möglich zu ermöglichen, ohne dass nur eine Person (meine Schwester) dazu berechtigt ist? Es geht auch um alles Finanzielle! Meine Mutter verfügt über kein eigenes Geld, aber ein eigenes Konto, wo meine Schwester auch mit angemeldet ist (Geldkarte usw.), geschweige denn über irgendwelche anderen Dinge. Und wir Geschwister wollen auch nicht mehr dafür aufkommen, da unsere Mutti genügend Rente bzw. Versorgung hat. Sie bekommt Zigaretten auf Zuteilung und hat von dem Umzug nur alle alten Möbel bekommen, was ich von meiner Schwester (Harz IV), die alles betreut, nicht sagen kann. Sie hat ihre ganze Wohnungseinrichtung neu! Leider muss ich dazu sagen, dass meine Schwester seit Jahrzehnten nicht mehr arbeiten geht und auch genauso lange schon Alkkoholikerin ist! Im Krankenhaus hatte Sie keine positive Einschätzung, was ihr Überleben betrifft. Es ist eigentlich sehr traurig, dass ich dies hier so erwähnen muss. Das Thema ist noch viel weitgreifender als beschrieben, aber ich muss erst einmal irgendwo anfangen.

Nun meine Frage: Wohin kann man sich wenden, dass man dieses Problem zugunsten meiner Mutter lösen kann?

Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

Hallo,

Sie schreiben:

Aber leider hat meine Mutter unbewusst alles meiner älteren Schwester übertragen.

Was meinen Sie mit "alles"? Hat Ihre Mutter eine Vorsorgevollmacht für Ihre Schwester unterschrieben? Falls ja, geschah dies notariell? Und wann war das?

Ist Ihre Mutter noch in der Lage, die Vollmacht für die ältere Tochter zu widerrufen und einer anderen Person eine Vollmacht zur Regelung ihrer Angelegenheiten sowie für den Zugang zu ihrem Konto zu übertragen?

Falls Ihre Mutter nicht mehr in der Lage ist und falls eine Vorsorgevollmacht für Ihre Schwester besteht, können Sie diese anfechten, indem Sie beim Amtsgericht einen anderen rechtlichen Betreuer für Ihre Mutter beantragen. Dabei müssen Sie allerdings nachweisen, dass Ihre Schwester unredliche Absichten hat und/oder als Betreuer nicht geeignet ist (wegen ihrer Alkoholsucht zum Beispiel) und/oder dass Ihre Mutter schon zum Zeitpunkt der Übertragung der Vollmachten an Ihre Schwester nicht geschäftfähig war. Dafür sollten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Gruß vom CCM-Team
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marine7819 Beiträge 2 Mitglied seit Mittwoch Mai 22, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 24, 2019
24. Mai 2019 um 04:20
Guten Morgen, und erst einmal vielen Dank für die Info Frau Silke Grasreiner!

Zu 1.:
Ich bekomme ja leider keine Aussage von der AOK, geschweige noch von meiner Schwester!
Soweit ich es bei der Kollegin der AOK raushören konnte, ist nur meine Schwester Vorsorgeberechtigt, oder wie immer es auch heißt. Ich weiß nicht was meine Mutti alles so Unterschrieben hat. Aber ich denke das es dieses ist, was Sie mir geschrieben haben (Vorsorgeberechtigung)!

Aber ich denke nicht, dass diese Vorsorgevollmacht notariell Beglaubigt wurde.

Ich denke die Vorsorgevollmacht soweit geht, dass Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten, meiner Schwester übertragen hat, sowie auch den Zugang zu dem Konto meiner Mutter.
Ich glaube auch meine „Nichte, also von meiner Schwester die Tochter“ ist dort auch mit eingetragen? Geht dies überhaupt, da Sie ja nur zweiten Grades ist? Meiner Meinung nach, gut eingefädelt.
Ich weiß nur das meine Schwester den Antrag bei der AOK stellen müsste.

Zu 2.
Meine Mutter ist noch in der Lage das zu wiederrufen, bloß halt das die Mutti mittlerweile nicht mehr weiß was los ist. Sie sagt mir auch laufend das Sie kein Geld hat und keine Zigaretten. Auch, dass sie keine Karte, für Ihre Bank hat. Also scheint Sie ja noch Lichtblicke zu haben!? Auf alle Fälle ist die Mutti nicht entmündigt! Ich weiß nur nicht wie man dies schreiben sollte, um meiner Schwester langsam das Handwerk zu legen.
Bei meiner Mutter hat man ja auch schon die Konten stillgelegt, alles abgehoben (Sparkonto, und Ihr Konto wo meine Schwester auch mit eingetragen ist). Auch ist meine Mutter beim Gerichtsvollzieher bekannt, wie hoch da die Summen sind weiß ich nicht!? Aber ich denke sehr hoch! Mir sind nur mal ein paar Papiere in die Hand gekommen. Bevor ich dieses hier geschrieben hatte, haben meine Mutti und meine Schwester zusammengewohnt.
Auf Grund des Umzugs, sind dann einige Dinge zu tage gekommen.
Wie meine Schwester meine Mutti, immer wieder überzeugen konnte dies alles zu unterschreiben, ist mir ein Rätsel!

Ich war ja auch schon auf der Bank, und wollte das Konto Sperren lassen. Das darf aber nur die Mutti persönlich beantragen. Wo, die Mutti dann gar nicht mehr weiß, was Sie, und warum Sie, dies machen müsste. Das wäre dann wieder die andre Seite des Verstehens meiner Mutter. Es ist schon ein wenig kompliziert, da Sie mal kurz oder ab und an einen Durchblick hat, und dann wieder nicht.

Auf alle Fälle bin ich Ihnen erstmal Dankbar für Ihre Mitteilungen. Leider bin ich ab nächste Woche wieder im Auslandseinsatz, werde aber versuchen weiterhin mit Ihnen in Kontakt zu bleiben. Denn vielleicht wäre ein rechtlicher Betreuer genau das richtige.

Was für einen Anwalt müsste ich dann zu Rate ziehen. Und kann man auch die Vorsorgevollmacht in allen Richtungen irgendwie Ausdrucken, und dann von der Mutti Unterschreiben lassen, sowie das notariell Beglaubigen lassen? Meine andere Schwester könnte dies mit meiner Mutter auch übernehmen, und ich natürlich auch wenn ich nicht im Ausland bzw. in Berlin bin, wie auch mein Bruder.

Ich danke Ihnen herzlichst Frau Silke Grasreiner
Chefredakteurin - von der CCM

Was für einen Anwalt müsste ich dann zu Rate ziehen. Und kann man auch die Vorsorgevollmacht in allen Richtungen irgendwie Ausdrucken, und dann von der Mutti Unterschreiben lassen, sowie das notariell Beglaubigen lassen? Meine andere Schwester könnte dies mit meiner Mutter auch übernehmen, und ich natürlich auch wenn ich nicht im Ausland bzw. in Berlin bin.
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Hallo,

wenn die Vollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, dann kann Ihre Mutter sie auch durch ein eigenes, formloses Schreiben widerrufen. Dazu reicht, dass sie eine neue Vollmacht, wie in unserem Muster erstellt und darin deutlich ausdrücklich erklärt, dass frühere Vollmachten für ihre Schwester damit widerrufen werden. Falls es eine Generalvollmacht sein soll, nennen Sie sie ausdrücklich so, oder nennen Sie die Institutionen bzw. Gelegenheiten, für die die Vollmacht gelten soll (in diesem Fall vor allem Krankenkasse).

Für den Widerruf der Bankvollmacht lassen Sie sich von der Bank einen hauseigenen Vordruck geben und von ihrer Mutter unterschreiben. Die Banken akzeptieren keine eigens erstellten Vollmachten bzw. Widerrufe, um Missbrauch vorzubeugen. Vermutlich muss ihre Mutter dann auch persönlich vor dem Bankangestellten erscheinen und unterschreiben.

Über die Bestellung eines rechtlichen Betreuers können Sie sich in ihrem zuständigen Amtsgericht informieren. Dort wird auch der Antrag gestellt. Dazu sind aber wie gesagt ein medizinisches Gutachten und am besten auch ein Anwalt nötig. Ihre Mutter müsste dazu wirklich nicht mehr geschäftsfähig sein, das ist in ihrem Fall offenbar nicht so. Alterbedingte Erinnerungslücken sind normal und reichen dazu nicht aus, wenn sie ansonsten noch klar ihren Willen äußern und auch noch alleine wohnen kann.

Gruß vom CCM-Team
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Guten Morgen Frau Silke Grasreiner,

ich bin ab morgen im Ausland, und bin vorerst nicht erreichbar. Ich danke Ihnen vielmals und werde Sie auf dem Laufendem halten, sobald sich was getan hat.

Auf alle Fälle haben Sie mir sehr viel geholfen! Nun muss ich es nur noch umsetzen!

Recht herzlichen Dank und Ihnen noch eine schöne Zeit!

marine7819
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