Paysafe-Konto - teilweise registriert - wieder kündigen

Gelöst
slappy32 - Geändert am 8. Mai 2020 um 01:36
 slappy32 - 10. September 2019 um 15:06
Guten Tag

ich habe eine Paysafe-Karte für 20 Euro in einem Discounter bar gekauft, im Glauben es sei ein anonymes Zahlverfahren, etwa wie eine Prepaid-VISA-Karte. Als ich jedoch in einem Webshop mit Paysafe-PIN zahlen wollte, wurde ich zu mypaysafecard.de weitergeleitet, um ein Konto zu erstellen. Notgedrungen ließ ich mich darauf ein. Allerdings brach ich die Registrierung ab, als nach Verifizierung per E-Mail-Adresse und SMS ans Handy auch noch das Senden einer Ausweiskopie verlangt wurde.

Da ich diese Praxis bei Mini-Beträgen und Artikeln, die nicht erst ab 18 Jahren zu haben sind, vollkommen übertrieben finde, ließ ich diesen Schritt bleiben. Somit kann ich mich zwar bei Paysafe einloggen, finde aber außer Aktivierung per Ausweiskopie keine Option zum Löschen des Kontos. Bleibt dann nur die schriftliche Kündigung?

Zudem ist es eine Frechheit, dass ein Rücktausch 7,50 Euro Gebühren kostet. Bei einer 20 Euro-Karte ein Verlust von etwas mehr als einem Drittel. Und wieder wird für diesen Vorgang eine Ausweiskopie verlangt. Aber genau diese Forderung bereits bei der Registrierung ist ja auch mein Kündigungsgrund!

Wenn ich Paysafe keine Ausweiskopie schicken will, muss ich dann zwingend eine Kündigung ohne Rücktausch unter Totalverlust von 20 Euro hinnehmen?

Die Paysafe-Pappkarte, die beim Kauf in einen bedruckten Kassenbon umgewandelt wurde, weist wie der Bon ohne nähere Angaben nur auf AGB hin, die aber selbst im Geschäft nicht von vornherein einsehbar in gedruckter Form ausliegen. Somit weiß der Kunde beim Kauf einer Paysafe-Karte gar nichts vom Inhalt der AGB-Bestimmungen sowie den Hürden beim Erstellen und Rückabwickeln eines Paysafe-Kontos. Und schon gar nicht weiß der Kunde, dass er einen Totalverlust erleidet, wenn er die AGB erst nach dem Kauf der Paysafe-Karte durchliest und erst beim erstmaligen Einsatz als Zahlungsmittel feststellt, dass die Bedingungen für ihn inakzeptabel sind. Ist dies nicht eine Form von arglistiger Täuschung seitens Paysafe?

Auf der Pappkarte im Laden steht ja im Grunde nur der Guthabenwert, "schnell und einfach online per PIN bezahlen" und AGB. Außerdem ist laut Bon die Rückgabe des Geldes nach Bezahlen an der Kasse ausgeschlossen, was die Sache nicht besser macht.

Für Ihre Antwort sage ich schon mal Danke im Voraus.

MfG,
slappy32

1 Antwort

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3. September 2019 um 11:55
Ich glaube nicht, dass es verpflichtend ist, die AGB vorher zugänglich zu machen. Ich würde zur Kündigung eine Mail schreiben und dir das bestätigen lassen. Wenn darauf keine Reaktion kommt -> Schriftlicher Weg. Da ein Rücktausch eigentlich ausgeschlossen ist, kommst du ja mit 7,50 Euro noch gut weg. Ich würde immer vorher im Internet recherchieren. Ein Impulskauf lohnt sich in der Regel nicht.
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Danke für die Antwort. Ja, die Paysafe-Karte war ein Impulskauf - ich wollte das Zahlverfahren einfach mal ausprobieren. Jedenfalls habe ich das Paysafe-Konto per Mail gekündigt, weil ich wie gesagt bei der Registrierung nicht mit dem Zusenden einer eingescannten Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) einverstanden war und die halbfertige Registrierung abgebrochen hatte. Nun wollten die die Nr. meines Psafe-Kontos wissen, das ich kündigen will. Leider wird die Konto-Nr. jedoch erst nach abgeschlossener Registrierung angezeigt. Grrr!
Also mußte ich notgedrungen doch noch eine Ausweiskopie hochladen und die Registrierung vervollständigen.
Und außerdem noch einmal beidseitge Kopien, um von 20 Euro wenigstens 12,50 erstattet zu bekommen.
Und die ganzen Daten mit Handy-Nr. wurden im Online-Erstattungsformular erneut abgefragt . obwohl sie die schon hatten. Zur IBAN-Nr. sogar noch zwingend die BIC, obwohl die eigentlich nur für Auslandsüberweisungen erforderlich ist. Bin mal gespannt, ob in den nächsten Tagen was überwiesen wird. Paysafe hat nach Absenden des Erstattungsformulars per Mail angekündigt, mich nochmal zu kontaktieren zu wollen nach den Worten (...wir haben Ihre Anfrage weitergeleitet). - wozu auch immer.
Würde mich nicht wundern, wenn die zusätzlich noch Schuhgröße, Fingerabdruck sowie Blut- und Urinprobe verlangen. ;-) Abgesehen davon ist die Bezeichnung "Anfrage" falsch, ich hatte eine rechtliche Rückforderung geltend gemacht und nicht gefragt ob ich mein Geld wiederhaben könne, aber nur dann wenn sie Lust dazu hätten. Also Paysafe ist echt ein seltsamer "Verein". Ich melde mich wieder, wenn's was Neues gibt.
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Okay, ich bekam das Restgeld aufs Konto erstattet und eine Mail, dass man es bedauert, mich als Kunden verloren zu haben. Das war's. Trotzdem hatte Paysafe durch die ganze Rückabwicklung mehr persönliche Daten erhalten, als ich preisgeben wollte - während die bei meinem Kauf der Paysafe-Karte in bar mein Geld vollkommen anonym erhalten hatten, ohne dass sich vor mir ein Paysafe-Vertreter hätte vorstellen und mehrfach identifizieren müssen. Ungleiche Verhältnisse.
Danke nochmals für die schnelle Antwort auf meine Frage.
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