UG (haftungsbeschränkt) Kleinunternehmerregelung

kylianmessi - Geändert am 21. Dezember 2021 um 02:23
 Gesperrt profil - 11. Januar 2022 um 04:58
Guten Tag,

nehmen wir mal an, ich alleine gründe 2022 eine UG und wähle beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung aus, dann fällt ja schon mal bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro keine Umsatzsteuer (MwSt) an. Die Gewerbesteuer fällt auch erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro an. Einkommensteuer ist ja nicht zu zahlen, solange das Geld auf dem Firmenkonto bleibt und nicht ausgezahlt wird.
Doch was ist mit der Körperschaftsteuer?
Schließlich muss ja eine Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer in Höhe von 15% auf den Gewinn zahlen. Doch wie wirkt sich das auf die Kleinunternehmerregelung aus?
Außerdem ist meine Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe und somit die UG bis zu den Beträgen steuerfrei ist (angenommen man muss eine Körperschaftsteuer zahlen, was ich bis jetzt nicht weiß, deshalb meine Frage).

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

1 Antwort

Gesperrt profil
11. Januar 2022 um 04:58
Hallo,

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Gruß vom CCM-Team
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