Pflichtteil trotz Enterbung?

Hatti5 - 19. April 2010 um 22:57
 Biggi9 - 19. April 2010 um 23:12
Guten Tag!

Ich würde gerne wissen, ob man enterbt werden kann, wenn man sich mit seinen Eltern verkracht hat oder ob man trotzdem ein bisschen vom Erbe abbekommt. Wer kennt sich aus mit Pflichtteil oder so?

H.T.

1 Antwort

Oh weh, das ist ziemlich kompliziert. Ich glaube, Deine Eltern können Dich nicht ganz und gar enterben, es sei denn, Du hast wirklich etwas Kriminelles angestellt. Neulich war doch so ein Fall in der Zeitung, von einem jungen Mann, der seine Eltern umgebracht hat, um schneller an sein Erbe zu kommen. In so einem Fall bekommt man natürlich rein gar nichts. - Ein Familienkrach reicht meines Wissens aber nicht aus, um jemanden völlig zu enterben. Wenn kein ernster Grund vorliegt, steht den Kindern immer wenigstens ein bestimmter Anteil zu. Wie hoch der genau ist, weiß ich nicht. Aber schau doch mal unter: http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/erben-schenkung/pflichtteil-und-testierfreiheit Da stehen total viele Rechtsfragen erklärt und die haben auch einiges übers Vererben und zum Pflichtteilsanspruch etc..

Biggi
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