lol_82
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16 Dez 2010 à 23:01
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 2012
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16 Dez 2010 à 23:06
hallo.ich wurde vom sicherheitspersonal der deutschen bahn im zug festgehalten.und das mit einer fadenscheinigen begründung.ich bin doch in meinen grundrechten verletzt, steht mir kein schadensersatz zu??
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 20128 16 Dez 2010 à 23:06
Guten Abend,
es wird überwiegend abgelehnt, dass Private (die Bahn ist teilprivatisiert) sich gegenseitig in ihren Grundrechten verletzen können. Sie können die Bahn, aber ggf. wegen Freiheitsberaubung belangen (lassen). Dies aber nicht, wenn ein zulässiger Grund vorlag (also z.B. der konkrete Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben.)