Sachlage "verbindliche Reservierung" einer Mietwohnung

Dennis_Richter - Geändert am 14. Juli 2022 um 00:59
 Gesperrt profil - 14. Juli 2022 um 01:31

Hallo, 


ich habe mir vor kurzem eine Mietwohnung angeschaut und soll nun folgende Unterlagen an die Verwaltung schicken: 
- Mieterselbstauskunft
- die drei letzten Gehaltsnachweise
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung meines Vorvermieters
- Versicherungspolice privater Haftpflichtversicherung

In den Unterlagen steht: "Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen kann eine 'verbindliche Reservierung' der Wohnung für Sie erfolgen."

Mein Arbeitsort steht nun noch nicht zu 100% fest, d.h. eine andere Stadt ist noch möglich. Wenn ich die Unterlagen einsende und noch keine Unterschrift geleistet habe, ist es trotzdem ein verbindlicher Vertrag, aus dem Kosten entstehen, sollte ich mich gegen die Anmietung der Wohnung entscheiden? 

Liebe Grüße 

1 Antwort

Gesperrt profil
14. Juli 2022 um 01:31

Hallo,

da steht doch nur "kann". Ein verbindlicher Mietvetrag kann zwar grundätzlich auch mündlich erfolgen, aber es handelt sich um eine Verwaltung, die das wohl kaum ohne schriftlichen Vertrag handhabt, und die wäre auch in der Beweispflicht. Die Verwaltung siebt so nur schon mal Leute aus, die die Belege gar nicht erbringen können.

Sie können ja ein Anschreiben mitschicken, in dem Sie sagen, dass Sie sehr interessiert sind, aber dies keine verbindliche Zusage Ihrerseits darstellt, sondern Sie diese von einem schriftlichen und unterschriebenen Mietvertrag abhängig machen, den Sie ja offenbar noch nicht einmal gesehen haben.


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