Rechnung von Kapitalerträgen mit Vorjahresverlusten

Janek2022 - Geändert am 29. November 2022 um 23:39
 Gesperrt profil - 29. November 2022 um 23:51

Liebe Community!

Angenommen mir wurden im Jahre 2021 riesige Verluste (allgemeiner Verlusttopf) bescheinigt. Wie genau kann ich diese mit meinen Gewinnen aus 2022 verrechen? Geht das alleine über die Einkommensteuererklärung? Oder brauche ich auch die KAP? 

Was ist, wenn die Verluste größer waren als die Gewinne? Kann ich dann die übrigen Verluste im Jahre 2023 vortragen?

Spezialfrage:

Wie ändern sich die Antworten, wenn man als Auslandsdeutscher für Kapitalerträge in DE besteuert wurde und ebenfalls Verluste geltend machen will (Doppelbesteuerung kein Thema!). Läuft das dann über die Erklärung als beschränkt Steuerpflichtiger? Ist in diesem Fall die KAP nötig?

Leider sind die ELSTER-Dokumente dahingehend unklar, wo genau der Verlust vorgetragen werden kann, daher freue ich mich über Eure Antworten!

Grüße

Janek

1 Antwort

Hallo,

Sie können nur Veräußerungsverluste geltend machen und dazu müssen Sie die KAP ausfüllen und die Verlustbescheinigung des Anlageinstituts beilegen. Das Finanzamt verrechnet dann diese Verluste gegen die Gewinne aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren.

Ja, Sie können vortragen, bis zu 20.000 Euro pro Jahr gegen Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Ja, Sie brauchen die KAP auch als beschränkt Steuerpflichtiger. Allerdings lassen sich steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Kapitaleinkünfte NICHT miteinander verrechnen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beantworten, weil wir keine Details über die Art Ihrer Kapiteleinkünfte kennen.


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