Sorgerecht für den Kindesvater

Sportsfreund - 19. Dezember 2010 um 22:12
 Malli - 19. Dezember 2010 um 22:13
Guten Tag,

wie sieht eigentlich die derzeitige Chance aus, als Vater das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen?
Vor ein paar Jahren war das ja noch unmöglich.
Hat sich da evtl. etwas getan?
Ich bin Lehrer und könnte daher auch nur halbtags arbeiten um mich um meine Kinder kümmern zu können!

1 Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Sorgerechtsregelung für verfassungswidrig erklärt. Nach der alten Regelung können ledige Väter nur ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die Mutter einverstanden ist. Diese Bestimmung verstößt gemäß der Verfassungsrichter gegen das im Grundgesetz garantierte Elternrecht des Vaters.

Geplant ist derzeit ein entsprechender Gesetzentwurf für Herbst 2010, so dass die neue Regelung Anfang 2011 in Kraft treten kann. Bis dahin gilt eine von den Karlsruher Richtern angeordnete Übergangsregelung. Unter der Voraussetzung, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt, sollen die Familiengerichte den Eltern das gemeinsame Sorgerecht erteilen, wenn dieses von Mutter oder Vater beantragt wird. Das Wohl des Kindes soll dabei im Vordergrund stehen.
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