Erbe für uneheliches Geld

Anton !!! Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 1, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2010 - 1. Juli 2010 um 12:07
Erleuchtung Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 1, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2010 - 1. Juli 2010 um 12:16
Ich möchte hier für meinen Vater mal eine Frage stellen. Er ist ein uneheliches Kind. Mein Großvater hat aber damals die Vaterschaft anerkannt. Jetzt ist mein Opa gestorben. Ein Testament gibt es nicht. Und mein Vater soll angeblich nichts erben. Kann das sein? Ich dachte mal gelesen zu haben, dass eheliche und uneheliche Kinder gleich behandelt werden beim Erben.

2 Antworten

Hast wohl schon zuviel ans Geld gedacht, dass du die Überschrift falsch geschrieben hast!!!
Uneheliches Kind statt uneheliches Geld wäre besser gewesen ...
0
Erleuchtung Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Juli 1, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 1, 2010
1. Juli 2010 um 12:16
Ich kann nur raten, wann dein Vater geboren ist. Aber soweit ich wieß gilt, das neue Recht nur für uneheliche Kinder, die nach dem 1.7.49 geboren wurden. Wenn dein Vater also älter ist, hat er leider Pech gehabt. :-(
0