Kündigung nach Betriebsübernahme

Lexy - 5. Februar 2011 um 11:29
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 5. Februar 2011 um 11:30
Guten Tag,

wie steht es mir meinen Rechten als Arbeitnehmer bezüglich einer Kündigung, wenn der Betrieb gekauft wurde. Doch ganz normal, oder? Ich soll nämlich rausgekündigt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort/en

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
5. Februar 2011 um 11:30
wenn sie zuvor ein unbefristetes arbeitsverhältnis hatten, dann haben sie das jetzt auch noch

der käufer tritt in die rechte und pflichten des verkäufers ein (§613a BGB)

allerdings kann ihnen,etwa im falle einer umstrukturierung, betriebsbedingt gekündigt werden!
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