BMW330i
-
12 Feb 2011 à 21:41
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 2012
-
12 Feb 2011 à 21:44
Guten Tag,
da ich im Ausland wohne, konnte ich das Erbe meines Vaters nicht sofort, sondern nur mit einigen Tagen Verzögerung antreten. In der Zwischenzeit wurden einige wertvolle Stücke entwedet. Kann ich Anzeige erstatten?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 20124 12 Feb 2011 à 21:44
das ist ein rechtlich komplizierter und nicht eindeutig geklärter fall
auch wenn es auf den ersten blick ganz einfach ist: besitz im strafrechtlichen sinne geht mit dem tode nicht automatisch über
aber wenn die gegenstände aus einem hauw entwendet wurden, das sich im besitz eines verwandten o.ä. befand, dann ist eine diebstahlsanzeige ervorlgsversprechend