Mai 2013
Grundsätzlich können Verträge zwischen Unternehmen mündlich geschlossen werden.
Aus Gründen der Klarheit und aus Beweisgründen werden Verträge jedoch oft schriftlich abgeschlossen.
Häufig macht zum Beispiel der Verkäufer ein schriftliches Angebot, das der Käufer annimmt.
Ein Vertrag unter Kaufleuten kann jedoch auch dadurch abgeschlossen werden, dass die Vertragsparteien sich mündlich geeinigt haben und eine Partei den Vertragsinhalt schriftlich (im Nachhinein) bestätigt. Dies kann auch per email geschehen.
Diese schriftliche Auftragsbestätigung des mündlich geschlossenen Vertrages nennt man auch kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Weicht das Kaufmännische Bestätigungsschreiben nur unwesentlich vom Inhalt der mündlich geschlossenen Vereinbarung ab und nimmt der Empfänger des Bestätigungsschreibens dieses ohne Widerspruch hin, so kommt der Vertrag zu den Bedingungen des ändernden Bestätigungsschreibens zustande, falls beide Vertragsparteien Kaufleute sind.
Hinweis
Schauen Sie sich die Auftragsbestätigungen stets ganz genau an und zeigen Sie Abweichungen von der nach Ihrem Verständnis vorliegenden mündlichen Vereinbarung dem Vertragspartner sofort schriftlich an. Nur so können Sie verhindern, falls Sie und Ihr Vertragspartner Kaufleute sind, daß der Vertrag zu den abgeänderten Bedingungen Ihres Vertragspartners aus dessen kaufmännischem Bestätigungsschreien zustande kommt.
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