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Welche Betriebsausgaben sind bei den Selbständigen absetzbar?

Mai 2013


Grundsatz


Als Betriebsausgaben gelten beim Selbständigen die folgenden Posten:


  • Abschreibung
  • Anzahlungen
  • Bewirtungskosten
  • Darlehen und Zinsen
  • Dienstleistungen
  • Geschäftsreise
  • Geschenke
  • Kfz- Kosten
  • Löhngehälter an Arbeitnehmer
  • Mieter
  • Investitionsabzug
  • Steuern
  • Telefon und Internet
  • Warenvorräte
  • verauslagten Gelder



Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Besonderheiten bei getätigten Anzahlungen

  • Bei der Anzahlung ist zu unterscheiden:


-Wenn die Anzahlung auf das Umlaufvermögen oder andere sofort abziehbare Aufwendungen bezogen ist, so sind die Anzahlungen im gleichen Jahr als Betriebsausgaben geltend zu machen.

-Wenn die Anzahlung auf Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens bezogen ist, ist die Anzahlung nicht sofort abzugsfähig, sondern zu aktivieren.

Besonderheiten bei Darlehen

  • Die Darlehenschuld führt nicht zu einer Betriebsausgabe und der Eingang der Gelder aus dem Darlehen führt nicht zu einer Betriebseinnahme.
  • Nur die Aufwendungen, die mit der Darlehensaufnahme zusammenhängen sind abzugsfähig, wie zum Beispiel: Zinsen, Disagio.

Pauschale Betriebsausgabenabsetzung bestimmter Berufsgruppen

  • Es ist möglich, für bestimmte Selbstständige einen Pauschalabzug für die Betriebsausgaben geltend zu machen. Es ist dabei aber immer möglich, eine höhere tatsächliche Aufwendung nachzuweisen.
  • Bei hauptberuflich Selbständigen, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt der Pauschalabzug 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 EURO jährlich.
  • Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit), beträgt der Pauschalabzug 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 EURO jährlich.
  • Der Höchstbetrag von 614 EURO kann für jede Nebentätigkeit, die unter die Vereinfachungsregelung fällt, nur einmal gewährt werden.

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Hilfe und Beratung.

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