Lebensversicherungsverträge sind bis vor ein paar Jahren steuerprivilegiert behandelt worden, das heißt, dass die Versicherungsleistungen unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt wurden.
Die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat zu einer erheblichen Einschränkung dieses Steuerprivilegs geführt. Demnach sollen auch Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1.1.2005 geschlossenen wurden, steuerlich behandelt werden.
Allerdings werden Kapitallebensversicherungsverträgen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt behandelt.
Es kommt lediglich zu einer hälftigen Besteuerung, wenn die Leistungen nach einer Laufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
Bei nach dem 31.12.2011 abgeschlossenen Verträgen ist für die hälftige Besteuerung die Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erforderlich.
Wie Lebensversicherungen steuerlich behandelt werden, hängt im Kern davon ab, wann der jeweilige Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Es sind folgende Versicherungsverträge dabei zu unterscheiden:
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:56:42 von Monitorer6