Es kann vorkommen, daß man in seinem Briefkasten einen Brief von der GEZ findet, in dem nachgefragt wird, ob man Rundfunkgeräte zum anmelden bereit hält.
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, auf Briefe von der GEZ zu antworten.
Dies bedeutet aber nicht, daß keine Pflicht zur Entrichtung der GEZ-Gebühr besteht: Jeder, der ein Rundfunkgerät bereithält, muß auch entsprechende
GEZ-Gebühren entrichten.
Falls man jedoch kein anzumeldendes Rundfunkgerät bereithält, also keine anzumeldenden Geräte besitzt, so entsteht auch kein rechtlicher Nachteil dadurch, daß man das Schreiben der GEZ einfach ignoriert und wegschmeißt.
Genauso kann man das GEZ-Schreiben ignorieren und wegschmeißen, wenn man bereits seine ganzen anmeldepflichtigen Geräte ordnungsgemäß angemeldet hat und keine weiteren Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Jedoch sollte man auf folgendes achten:
Wenn man auf ein GEZ-Schreiben reagiert und hierauf antwortet, in der Antwort jedoch wahrheitswidrig erklärt, daß man keine anmeldepflichtigen Geräte besitzt, kann dies einen Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch darstellen und strafrechtlich verfolgt werden.
Das bloße Nichtantworten auf ein Schreiben der GEZ, obwohl man eigentlich noch anmeldepflichtige Geräte besitzt, stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, jedoch nicht mit einer Strafe im strafrechtlichen Sinne.
Letzte Änderung am Montag Februar 20, 2012 12:24:05 von Monitorer