Bedarfsaufstellung anfertigen

Kolja - 9. März 2011 um 18:59
 Sabrina - 9. März 2011 um 19:17
Guten Tag,

meine Frau und ich befinden uns im Scheidungsprozess
dabei soll ich eine sogenannte "bedarfsaufstellung" machen. also soll ich meinen monatlichen regelbedarf zusammenstellen und offen preisgeben. das möchte ich aber unter gar keinen umständen. das geht niemanden etwas an
wie umgehe ich das elegant?

1 Antwort

wenn der Richter dies verlangt, dann sollten Sie eine solche Aufstellung machen. Das stellt Sie sonst zum einen in ein schlechtes Licht und zum anderen haben Sie dann folgenden Nachteil: Ihr Verbrauch wird ganz einfsch geschätzt werden

das vorteilhafteste und zugleich sachdienlichste wäre wohl die Aufstellung einfach zu machen!
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