Zerstörtes Kunstwerk

bord - 1. Dezember 2011 um 21:57
 Tommy Hilf. - 1. Dezember 2011 um 22:16
Guten Tag,

ich habe ein kunstwerk gekauft, das heute geliefert werden sollte. der künstler persönlich bringt diese immer in meiner galerie vorbei. nun ist das kunstwerk aber beim herausheben aus dem auto zerstört worden.
Der Künstler war selbst daran schuld, mich trifft hier keine schuld. daher hat er mir auch gleich bereitwillig das geld zurückgegeben (das ich bereits angezahlt hatte). nun habe ich das kunstwerk aber für eine veranstaltung in meiner galerie gekauft, musste dann übereilt etwas ähnliches kaufen und natürlich ca 30 % mehr bezahlen, da der künstler jetzt unter zeitdruck ein neues werk herstellen muss (ein anderer künslter diesesmal).
meine frage: muss mir künstler 1 den schaden bezahlen, der mir entstanden ist?

1 Antwort

ist ihnen denn wirklich ein schaden entstanden? ich denke, dass bei einer ausstellung immer viele werke ausgestellt werden.wenn jetzt eines fehlt ist es doch nicht so schlimm - abgesehen davon ist es ohnehin nicht zu ersetzen

dass sie jetzt jemanden beauftragen etwas ähnliches herzustellen sehe ich als ihre entscheidung an.dafür kann künstler 1 doch nichts
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Hallo,
wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, dann haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz. Es handelt sich hier um eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB wegen Unmöglichkeit.
MfG
Tommy Hilf.
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