Schenkung mit wohnrecht

s.angler - 2. Dezember 2011 um 19:13
 Trinkaus - 2. Dezember 2011 um 19:13
Guten Tag,
wenn man ein haus verschenken möchte schon lange vor seinem tod an seine kinder und man möchte aber selber noch darin wohnen bleiben dürfen bis man stirbt ist man dann auf das wohlwollen seiner kinder angewiesen oder kann man das auch irgendwie rechtsverbindlich regeln?vielen dank für ihre auskunft

1 Antwort

Guten Tag. Sie können sich an diesem Grundstück einen Nießbrauch eintragen lassen. Dann haben Sie ein (beschränktes) dingliches Recht am Grundstück, dass Sie dieses nutzen dürfen bis Tag X
Das sollten Sie notariell beurkunden und in das Grundbuch eintragen lassen. MfG
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