Mietpreller kündigen

Brixton - 9. Dezember 2011 um 21:53
 schmökers - 9. Dezember 2011 um 21:54
Guten Tag,
ein mieter hat mich um miete geprellt.ein ordentlicher fünfstelliger betrag.muss ich ihn am besten zivil- oder strafrechtlich verfolgen um mein geld zu bekommen?

1 Antwort

Hallo. Da sollten Sie sich an die Zivilgerichte halten. Denn die Strafgerichte verurteilen jemanden z.B. wegen Betrugs, davon haben Sie als betrogener aber nicht unbedingt etwas. Das Schnellste und Einfachste wird sein, dass Sie zunächst ein Mahnverfahren durchführen (geringe Kosten und leicht durchsetzbar). Wenn der Mietschuldner Ihrer Forderung widerspricht dann landen Sie im regulären Klageverfahren (vor dem Landgericht)
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