Darf ich nach den Schulleistungen fragen ?

MARTIN - 15. Dezember 2011 um 09:39
VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 - 15. Dezember 2011 um 14:42
Guten Tag,

ich bin geschiedener Mann. Unser Sohn lebt mit seiner Mutter. Wir haben das gemeinsame Sorgrecht und das Besuche recht fuer jedes Wochenende und für die Halfterte der Ferien.
Meine Frage lautet , ob ich das Recht dazu habe , die Lehrerin nach den Leistungen meines Kindes zu fragen ?
Jedes Mal wo ich dahin gehe , behauptet die Mutter vor der Lehrerin , dass mein Sohn keinen Kontakt zu mir haben will. Und das ist gelogen.
Was soll ich denn dagegen unternehmen ?
Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.
L.G

1 Antwort

VAN DAMM Beiträge 110 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 24, 2014 1
15. Dezember 2011 um 14:42
Hi !

Laut der neuen Sorgerechtsregelegung zitiere ich "Neu ist die Möglichkeit, dass einem der Eltern nur ein Teil der elterlichen Sorge übertragen wird, z.B. hinsichtlich des Schulbesuchs oder der Ausbildung des Kindes. .(1).
Ob dies auf euch zutrifft , kann ich nicht voraussehen. Das hast du auch nicht erwähnt. Nun an deiner Stelle würde ich Kontakt zu meiner Ex- Frau aufnehmen , sie darum bitten meinen Sohn aus unseren Erwachsenenprobleme raus zulassen, mit ihr die Teilnahme an den Elternabenden zu organisieren. Als Plan B werde ich die Schulischen Leistungen meines Kindes in indirekter Weise abchecken wollen , wenn wir uns treffen. Vielleicht gibt es doch Möglichkeit die Lehrerin um ihre Mithilfe zu bitten. Man muss sich doch nicht live sehen , nach den Leistungen des Schülers zu fragen. Es gibt Telefon, Briefe , E- Mails usw.
Das Jugendamt würde ich dagegen als letzten Plan ins Auge fassen.
Quelle: https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/sorgerecht/
L.G
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