Grunderwebssteuer

harald - 19. Dezember 2011 um 11:18
 Eselin - 19. Dezember 2011 um 11:19
Guten Tag,

ich möchte ein grundstück erwerben und es bebauen.
was muss ich zurücklegen für die grunderwerbssteuer?

1 Antwort

Lieber Harald,

grundsätzlich ist der Erwerb von Grundeigentum immer auch grunderwerbssteuerpflichtig.

Eine Ausnahme hiervon besteht nur in folgenden Fällen:
Verkaufs an den Ehegatten,
Nachlassteilungen und
Verkauf einer Immobilie an Abkömmlinge und Vorfahren in erster Linie.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel etwa 3,5 % des Kaufpreises.

Da die Grunderwerbsteuer jedoch durch die Bundesländer festgelegt werden kann, gibt es regionale Abweichungen. In Hamburg und Berlin werden beispielsweise Grunderwerbsteuern in Höhe von etwa 4,5 % des Immobilienkaufpreises fällig.
MfG
Eselin
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