Fahrlässige Sachbeschädigung?!

Eva - 6. November 2010 um 16:08
 julius c. - 6. November 2010 um 16:09
Hallo,

nach einer Geburtstagsfeier im Hause meiner Eltern ist leider ein Bild im Wert von etwa 1500 Euro zerstört worden.
Ich habe mich nun selbst erkundigt und im StGb belesen, dass es anscheinend nur eine "vorsätzliche Sachbeschädigung" gibt.

Habe ich dann Chancen von einem meiner Gäste das Bild ersetzt zu bekommen?

Danke,
Eva

1 Antwort

das stimmt, dass du diesen gast strafrechtlich nicht "dranbringen" kannst.

es entstehen allerdings zivilrechtliche ansprüche, die du auch ganz leicht geltend machen kannst, wenn du weißt wer genau das bild zerstört hat.

du hast ein recht auf schadensersatz.

schönen tag noch!
0