Rechte am Kinderbuch

Mareike20 - 31. Januar 2012 um 22:34
 Manchego - 31. Januar 2012 um 22:34
Guten Tag,
Ich möchte gemeinsam mit einer Freundin ein Kinderbuch schreiben. Weil wir verschiedene Entwürfe bei mehreren Verlagen als Kostproben verteilen möchten, würden wir gerne wissen wie das mit den Urheberrechte funktioniert. Hat die der Verlag, wenn wir die Proben abgeben?!
Danke für eure Tipps

1 Antwort

das urheberrecht ist das recht desjenigen, der das werk (also zb einen text) erstellt/verfasst hat
dieses recht kann einem niemand nehmen.der verlag dürfte also nicht hergehen und die entwürfe veröffentlichen und vermarkten.das darf er erst, wenn sie ihm die urheberrechte abgetreten haben
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