Quent54500
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6. April 2012 um 18:12
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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9. April 2012 um 17:50
Guten Tag,
Man kann vom Pech reden, nicht vom Glück.
Mein neuer Nachbar ist angeblich ein Zuhälter oder ein Verbrecher . Nur Gott weiß es. Es geht darum , dass ich mittlerweile sicher bin , dass die Polizei ihm vor seiner Haustür eine Überwachungskamera installiert. Das habe ich per Zufall , in der Morgen graue mit meinen eigenen Augen gesehen. Es nervt mich tierisch , dass ich ab heute ungestört keine private Unterhaltungen bei mir erlaubt sind.
Was sind meine Rechte? Kann ich beklagen?
Danke der Hilfe im Voraus.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 9. April 2012 um 17:50
Hallo!
Zum ersten Teil zitiere ich dir aus dem P§ Strafprozeßordnung1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)/8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehr Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p): "1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. Ich weiß , diese Antwort kann Sie nicht beruhigen , aber versuchen Sie es als Teil vom Civil Courage anzusehen. Es dient schließlich zu eurer Sicherheit , den Band festzunehmen.)))
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html