Pflichtteil nach 45 Jahren ?

M1eFrage Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juni 18, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2013 - 18. Juni 2013 um 16:51
Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 - 18. Juni 2013 um 17:10
Meine sehr wohlhabende Großtante hat ihrem Bruder -meinem Grossvater- nichts vererbt, nur die Schwester und Freunde bzw. Ärzte wurden bedacht, letztere durch Schenkungen in großem Stil zu Lebzeiten.
Meine Grossvater hat das nie angefochten, er war friedliebend und konnte sich ohnehin keinen Anwalt leisten. Seinen eigenen Kindern konnte er daher nichts vererben.
Kann diese Sache nach über 45 Jahren angefochten werden?
Ich bin der Meinung, dass auch meine Mutter -als Nichte dieser Tante- Anspruch gehabt hätte auf einen Pflichtteil.
Meine Grosseltern leben nicht mehr aber meine Mutter.
Freu mich über jede seriöse Antwort. Danke im voraus.

1 Antwort

Nicht ohne meine Tochter Beiträge 19 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014
18. Juni 2013 um 17:10
Hallo!
Sorry , du bist jetzt um 42 Jahre zu spät.Für den Pflichtteilsanspruch gilt gemäß § 195 BGB eine Verjährungsfrist von drei Jahren.( Mit Erkenntniss des Erbfalls ) (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
& Ohne Erkenntnis des Erbfalls findet § 199 Abs. 3a BGB Anwendung: beträgt die Frist 30 Jahre.( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
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