Wer kommt für den Vertragskosten auf?

faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 18. August 2014 um 17:13
 Hello!! - 19. August 2014 um 11:42
Hallo in die Runde!

Folgeendsachverhalt:

Ein Vater schließt einen wirksamen Handyvertrag ab. Die Handynutzung ist für den Sohn bestimmt. Blöderweise ladet der minderjährige Typ Kostenpflichtige Spiele herunter. Als Ergebnis : eine dicke Handyrechnung.
Muss der Vater die Kosten bezahlen bzw. die Rechnung begleichen, obwohl der Spielvertrag durch die minderjährige Person abgeschlossen hat?
Vielen Dank schon mal dem hilfreichen Feedback!!!

1 Antwort

Guten Tag!


Eine minderjährige Person darf keine Verträge abschließen , wenn der Vater von seinem Wiederrufrecht kein Gebrauch machte , indem er den Vertrag widerrufen hat, gilt der Vertrag und für dessen Kosten kommt er auf. Er soll eine ratenweise Bezahlung ersuchen. Nichtsdestotrotz soll den Vertrag sofort kündigen und die Dienste des Betreibers kündigen. ALSO das vom Drittanbieter
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