Gebühren bei Verlust des Fahrzeugscheins

Axel0309 Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Mai 26, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 26, 2017 - Geändert am 17. August 2018 um 07:27
Klaus56 Beiträge 43 Mitglied seit Samstag Oktober 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 5, 2022 - 11. Juli 2017 um 06:26
Hallo Liebe Mitglieder
ich habe eine brennende Frage zur Gebührenordnung beim Straßenverkehrsamt.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins wird neben diversen anderen Unterlagen eine eidesstattliche Versicherung benötigt.
Diese kann ich auf der Internetseite des Bürgerbüros herunterladen und ausfüllen allerdings soll mir diese vor Ort in Rechnung gestellt werden mit 30,70Euro.

Nach der Gebürenordnung 2. Abschnitt - A.4 Gebührennummer 256
"256 Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde (§ 5 StVG)"

Für mich klingt das weiterhin danach, dass ich für eine Leistung zahle die das Straßenverkehrsamt mir erbringt, nämlich meine Versicherung niederschreibt.
Da ich diese aber selbst mitgebracht habe erschließt sich mir nicht wieso ich trotzdem zahlen muss.
Kann mir jemand dazu etwas sagen?
Viele Grüße

1 Antwort

Klaus56 Beiträge 43 Mitglied seit Samstag Oktober 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 5, 2022 9
Geändert am 17. August 2018 um 07:28
Nein das ist leider nicht so. Denn der Beamte bestätigt dieses Dokument. Diese Handlung bei der Verkehrsbehörde ist vergleichbar wie bei einem Notar. Denn musst Du ja auch bezahlen, obwohl er was für Dich tut. Eine Anmeldung eines KFZ kostet ja auch Geld. Daher nicht blenden lassen von solchen Texten aus dem Beamtendeutsch.
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