Firmenwagen: Abschreibung und Ein-Prozent-Regelung

sabrina84 - Geändert am 26. November 2022 um 01:19
 Gesperrt profil - 26. November 2022 um 01:25

Hallo Leute, 

ich brauche Hilfe im folgenden Fall.

Zu mir:
- ich bin selbständig als Immobilienmakler
- Einzelunternehmer (natürliche Person)
- für Vorsteuerabzug berechtigt 
- Firmensitz ist meine Privatadresse

Das Anliegen:
- Bisher hatte ich meinen Privatwagen normal in der Steuererklärung per Kilometerpauschale abgesetzt.
- Jetzt wird ein neues Auto angeschafft werden (Gebrauchtwagen, Alter 4 Jahre, Kaufpreis 30.000 € brutto, 25210 € netto, Listenpreis 60.000 €).
- Das Auto wird zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt, würde mich gerne für die beste Möglichkeit interessieren.
- Ein-Prozent-Regelung soll genutzt werden (geldwerter Vorteil).

Meine Fragen:
1. Kann ich als Einzelunternehmer die Abschreibung und Ein-Prozent-Regelung auswählen (bin eine natürliche Person)?
2. Kann ich die Vorsteuer vom Händler geltend machen? Also 4790 € zurückerhalten?
3. Muss ich laut Recherche monatlich 600 € als Einnahme berechnen (1% von 60k)? Ist das inklusive MwSt. zu betrachten? Also pro Jahr 7200 €. 
4. Müsste ich laut Recherche das 4 Jahre alte Auto in 2 Jahren vollständig abschreiben? Also pro Jahr 12605 €.
5. Würde ich somit in den ersten beiden Jahren eine Einnahme von 7200 € und eine Ausgabe von 12000 € stehen haben? 
6. Was passiert nach 2 Jahren wenn ich das Auto für 15.000 € verkaufe? Ist das dann als Einnahme zu betrachten, also Buchwert 1 €, 15.000 € als Gewinn und zu versteuern? Muss der Verkauf mit MwSt. erfolgen?
7. Kann ich in den 2 Jahren alle Kosten vorsteuerberechtigt absetzen (Sprit, Reparatur, Versicherung, Steuer, Service usw.)?
8. Dürfte ich das alle 2 Jahre wiederholen?
 

Würde mich über eine Antwort freuen, da das eine sehr wichtige Entscheidung für mich sein wird. Vielen vielen Dank für die Mühe. 
 

1 Antwort

Gesperrt profil
26. November 2022 um 01:25

Hallo,

ich glaube, mit diesem sehr umfangreichen Fragenkatalog sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, zumal Sie eine für Sie so wichtige Entscheidung nicht auf Antworten aus einem öffentlichen Forum stützen sollten, auch wenn diese durchaus fachlich richtig sein können.


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