In manchen Fällen werden Beträge einer Steuerschuld oder einer Steuerrückerstattung verzinst. Für die Berechnung dieser Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen gelten bestimmte Regeln.
Was sind Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen?
Steht Ihnen eine Steuerrückerstattung zu und bekommen Sie Ihren
Steuerbescheid erst 15 Monate nach dem betreffenden Steuerjahr, stehen Ihnen Erstattungszinsen zu.
Wird eine Steuererklärung sehr spät abgegeben und sind seit dem Entstehen der Steuerpflicht 15 Monate vergangen, werden nach § 233a Abgabenordnung (AO) Nachzahlungszinsen fällig.
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen gelten für
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Berechnung von Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen
Die Zinsen werden folgendermaßen ermittelt:
Der zu verzinsende Betrag (Steuererstattung beziehungsweise Steuernachforderung) wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet (§ 238 Absatz 2 AO). Für jeden vollen Monat betragen die Zinsen 0,5 Prozent. Die Zinsen sind nur für volle Monate zu bezahlen, angefangene Monate werden nicht berücksichtigt (§ 238 Absatz 1 AO).
Nach § 239 Absatz 2 AO sind die Zinsen auf volle Euro zum Vorteil des
Steuerpflichtigen zu runden.
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Monitorer.
Letztes Update am 14. März 2017 um 07:59 von SilkeCCM.