Einkünfte aus Freiberufler GbR

lain - 21. September 2011 um 14:59
 Kemmy - 29. Oktober 2011 um 13:31
Guten Tag,

ich bin Teil einer Freiberuflichen GbR, die selbst eine EÜR macht und mir meinen Gewinnanteil mitteilt. Ich verstehe, dass diesen Gewinn in meiner Steuererklärung in der ANLAGE S unter Zeile 6 gehört. Wie/wo kann ich aber Betriebsausgaben wie Verpflegunspauschalen, die mit der Tätigkeit in der GbR zusammenhängen und mir von der GbR nicht gezahlt/erstattet werden geltend machen? In meiner eigenen EÜR würde der Gewinn aus der GbR doch nicht reinkommen oder? So würden diese Ausgaben ein Minus ergeben, denn ich habe keine andere Einkünfte. Wie gehe ich da vor?

Bin dankbar für Rat!
Beste Grüße
Laura

1 Antwort

Ein Minus ist prinzipiell schon möglich! Dann bekommst du etwas vom Staat zurück.
Wenn du z.B. mehr Werbungskosten als Einnahmen hast, bekommst du ggf. Geld zurückerstattet.
Kleines Beispiel: Gewerbetreibender X kauft in Jahr 1 für seinen Betrieb für 50.000 € Büromöbel und PCs, fährt aber nur einen Gewinn von 70.000 € ein und bezahlt demzufolge nur 30.000 € Einkommenssteuer (je nach Steuerklasse).
Somit hat er mehr investiert als er Steuern zahlt und bekommt noch etwas raus.
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