Nachträgliche Anmeldung eines Gewerbes

clemens - 29. Oktober 2011 um 13:14
 iltis - 29. Oktober 2011 um 13:17
Guten Tag,
ich habe seit Mai 2011 einen Internethandel, den ich aber noch nicht beim finanzamt angemeldet habe... habe also auch kein gewerbe dafür angemdeldet.
wollte erst mal testen, ob das was wird, ehe ich mir den ganzen stress mit den behörden gebe!!!
was meint ihr, werde ich bestraft, wenn ich ihn jetzt noch anmelde??? erziele monatlich ca. 3000 € einnahmen.

clemens

1 Antwort

Hallo,
du musst das gewerbe unbedingt bei der dafür zuständigen behörde in deiner stadt anmelden. bei nicht-anmeldung kann ein bußgeld in höhe von bis zu 1000 € verhängt werden. die verhängung oder nicht sowie die höhe liegt im ermessen der behörde. ich würde mich also gut mit den beamten halten!
da du verhältnismäßig hohe umsätze machst, kann es gut sein, dass du ein hohes bußgeld bezahlen musst.
ich hoffe, du weißt deine rechnungen nicht mit mehrwertsteuer aus, das macht das ganze nur noch noch schlimmer!
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